Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Ein Sanierungstarifvertrag hat mehrere Bedeutungen:
Beispiel
Sonderfallregelung:
„Die Tarifvertragsparteien werden sich, wie bisher, in besonders gravierenden Fällen, z.B. zur Abwendung einer Insolvenz, darum bemühen, für einzelne Unternehmen Sonderregelungen zu finden, um damit einen Beitrag zum Erhalt der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu leisten.“ (§ 6 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, Metallindustrie Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2002)
Zum Nachlesen
Wolfgang Schroeder: „10 Jahre Tarifpolitik in Ostdeutschland“, spw 2001, Seite 55 ff.