Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Wenn eine Tarifpartei (oder beide) einschätzt, dass weitere Verhandlungen keinen Sinn mehr machen, sind die Tarifverhandlungen gescheitert.
Darüber befindet die Tarifkommission. Der Vorstand der IG Metall kann sich vorbehalten, über das Scheitern der Verhandlungen zu entscheiden (B 6. Richtlinien für Tarifkommissionen).
Die IG Metall erklärt dann das Scheitern gegenüber der anderen Tarifpartei.
Das Scheitern der Verhandlungen ist Voraussetzung für Urabstimmung und (Erzwingungs-) Streik, nicht dagegen für Warnstreiks.
Nach der Erklärung des Scheiterns kann sich ein Schlichtungsverfahren anschließen.
Beispiel
Die regionalen Tarifkommissionen der Metallindustrie haben das Scheitern der Verhandlungen beim Vorstand beantragt. Der Vorstand der IG Metall hat in seiner Sitzung am 23.4.2002 das Scheitern der Verhandlungen in allen Tarifgebieten genehmigt. (Tarifbewegung in der Metall- und Elektroindustrie 2002)
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