Streik
Der Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung. Ein Mittel zur Durchsetzung von Forderungen der Beschäftigten, nachdem alle anderen Strategien zur Konfliktbewältigung gescheitert sind.
lm Gegensatz zur
Aussperrung ist das Streikrecht ein im Grundgesetz verankertes Recht (GG Art 9) der abhängig Beschäftigten.
Zu zeitlich befristeten Warnstreiks können die Gewerkschaften während der laufenden Tarifverhandlungen aufrufen. Erzwingungsstreiks beschließt der Vorstand der IG Metall, nachdem er die Verhandlungen als gescheitert erklärt hat und die Mitglieder in einer
Urabstimmung für einen Streik votiert haben.
Die Arbeitnehmer sind auf das Einkommen ihrer Arbeit angewiesen und strukturell gegenüber dem Arbeitgeber unterlegen. Der Streik ist ein Mittel, um höheres Entgelt und Beteiligung am wirtschaftlichen Reichtum und sozialen Fortschritt durchsetzen zu können. Ohne das Streikrecht wären Tarifverhandlungen „kollektives Betteln“, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) sind alle Arbeitskampfformen erst nach Ablauf der
Friedenspflicht zulässig, Warn- und Proteststreiks auch während der laufenden Tarifverhandlungen nach Ablauf der Friedenspflicht ohne Urabstimmung. Aber natürlich steht den Beschäftigten auch während der Friedenspflicht Demonstrationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu.
Im internationalen Vergleich mit anderen Industrienationen gelten die Beschäftigten in Deutschland als wenig streikfreudig. So gab es – auf der Basis von Streiktagen pro tausend Beschäftigte seit den 90er Jahren weniger als 10 Streiktage im Jahresdurchschnitt (Quelle: IW Köln). Siehe Streiktage.
lm europäischen Vergleich rangiert Deutschland an vorletzter Stelle der Streikstatistik, noch hinter Österreich und Schweden. Lediglich in der Schweiz gibt es noch weniger Streiktage (Quelle: IW Köln).
Zum Nachlesen - Detje/Ehlscheid/Unterhinninghofen, Perspektiven des Streiks, Hamburg 2003
- IG Metall, Streik ist Bürgerrecht. Aussperrung ist Unternehmerwillkür, 2002
- IG Metall, Arbeitskampfordner, Teil 1./5
- IG Metall, Schriftenreihe Nr. 146
- Ohl u.a., Handbuch Manteltarifvertrag, Seite 51 f.
- WSI, Tarifhandbuch 2003, S. 114 ff., 254 f.