Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Der Stufentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der eine Veränderung der Arbeitsbedingungen in mehreren Schritten vorsieht (zum Beispiel Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Verlängerung des Urlaubs). Die Stufentarifverträge werden unter anderm abgeschlossen, um ein Arbeitgeber oder ein Tarifgebiet stufenweise an das Niveau eines anderen Tarifvertrages heranzuführen; beispielsweise Stufenverträge ostdeutsche Metallindustrie von 1991 bzw. 1993; oder erstmaliger Abschluss eines Firmen- und Anerkennungstarifvertrages mit einem bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber.
Beispiele
Zum Nachlesen
WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 281