Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Beispiel
ungünstiger für die Beschäftigten sind
Sonderfallregelung
„Die Tarifvertragsparteien werden sich, wie bisher, in besonders gravierenden Fällen, zum Beispiel zur Abwendung einer Insolvenz, darum bemühen, für einzelne Unternehmen Sonderregelungen zu finden, um damit einen Beitrag zum Erhalt der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu leisten.“
(Paragraf 6 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, Metallindustrie NRW vom 28.10.2002)
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