Arbeitszeit
Wann und wie lange die Beschäftigten arbeiten müssen, ist meist im
Manteltarifvertrag geregelt: Wie viele Stunden pro Woche oder am Tag, manchmal auch mit jahreszeitlich bedingten Unterschieden.
Die einzelnen Tarifverträge lassen verschiedene flexible betriebliche Arbeitszeiten zu. Dabei geht es um die Anpassung von Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit an die besondere Situation eines Unternehmens. Zum Beispiel bei einem plötzlichen Auftragsschub oder Auftragseinbrüchen, bei saisonalen Schwankungen oder bei Produktionsumstellung. Bei der
Arbeitszeit-Flexibilisierung geht es aber auch um mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten (z. B. in Form von Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten).
Die Dauer der Arbeitszeit ist im Gesetz und in den Tarifverträgen unterschiedlich geregelt. Das Gesetz bestimmt eine Arbeitszeit von 8 Stunden, werktäglich von Montag bis Samstag (einschließlich!), also 48 Stunden je Woche. An Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Arbeitsruhe. Die werktägliche Arbeitszeit darf bis zu 10 Stunden andauern; sie muss aber im Durchschnitt von 6 Monaten wieder bei 8 Stunden pro Tag liegen.
Die
Tarifverträge im Betreuungsbereich der IG Metall regeln die wöchentliche Arbeitszeit, die in der Regel von Montag bis Freitag geleistet wird. Bei 35 Stunden liegt diese wöchentliche Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie und in der Holz- und Sägeindustrie. Im Metall-Handwerk gelten je nach Branche die 36 oder 37 Wochen-Stunden. In der Textil- und Bekleidungsindustrie ist die 37-Stunden-Woche aktuell.
In allen Tarifbereichen kann die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig in einer Woche oder über Wochen hinweg auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt werden.