Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Eine der großen gewerkschaftlichen Errungenschaften ist der Alterskündigungsschutz und die Altersverdienstsicherung.
Eine Alterssicherung enthalten fast alle Tarifverträge. Erstmalig wurde sie 1973 in einem Arbeitskampf in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden tariflich durchgesetzt.
Danach darf älteren Beschäftigten in der Metallindustrie nicht mehr gekündigt werden – je nach Tarifgebiet ab dem vollendeten 53. oder dem 55. Lebensjahr. Ihr Entgelt darf zum Beispiel ab dem vollendeten 54. Lebensjahr nicht gemindert werden.
Können Beschäftigte aus dieser Altersgruppe den bisherigen regelmäßigen Monatsverdienst alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr erzielen, muss der Arbeitgeber einen Ausgleichsbetrag bezahlen.
In anderen Tarifgebieten und Branchen gelten gegebenenfalls andere Altersgrenzen, außerdem sind zusätzlich noch Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu beachten.