Altersteilzeit-Tarifvertrag
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Altersteilzeit hat die IG Metall für verschiedene Branchen Tarifverträge zur Altersteilzeit abgeschlossen: u. a. für die Metall- und Elektroindustrie, das Kfz-Handwerk, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie.
Die meisten Tarifverträge zur Altersteilzeit endeten mit dem Wegfall der Subvention durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Subvention gilt noch für Altersteilzeitfälle, die im Kalenderjahr 2009 begonnen haben. Für den Bereich der Metall- und Elektroindustrie wurde ein neuer Tarifvertrag mit dem Namen „Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente“ (kurz: TV FlexÜ) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag gilt für Altersteilzeitfälle die ab dem Kalenderjahr 2010 beginnen. Die materiellen Bedingungen wurden nur unwesentlich und zugunsten der Beschäftigten verändert. Danach kann Altersteilzeit frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres beginnen und längstens 6 Jahre andauern.
Soll Altersteilzeit vereinbart werden, sollte jede/jeder Kollege/in zuvor prüfen, ob im Übrigen die personellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben sind und welche Rentenzugangsart gewählt/genutzt werden soll.
Wir müssen aber darauf hinweisen, dass es bei Rentenzugang aus der Altersteilzeit in der Regel zu Rentenabschlägen kommt.
Während der Altersteilzeit kann die gesamte Zeit in eine Arbeits- und eine Freistellungsphase aufgeteilt werden. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt beträgt während dieser gesamten
Zeit 50 Prozent des bisherigen Arbeitsverdienstes. Dieses Entgelt hat der Arbeitgeber jedoch aufzustocken. Im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs führt die Aufstockung (leider) zur Steuernachzahlung.
Da die Thematik der Altersteilzeit aber insgesamt nicht unkompliziert ist, empfehlen wir unbedingt Beratungsgespräche mit dem Rentenversicherungsträger, dem Steuerberater und der
IG Metall-Verwaltungsstelle zu vereinbaren.